Nachhaltigkeit wird staatlich gefördert – angesichts des Klimaschutzprogramms 2030 steckt die Bundesregierung die energetischen Ziele für Gebäude höher: War es im letzten Jahr noch möglich Förderungen für den Hausbau mit Energieeffizienzstandard 55 zu bekommen, werden seit April nur noch Anträge für das noch energiesparendere Effizienzhaus 40 berücksichtigt.
Nachhaltigkeit wird staatlich gefördert
Einst aus den Mitteln des Marshall-Plans zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft initiiert, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mittlerweile dafür bekannt, im Auftrag der Bundesrepublik unter anderem den Wohnungsbau, Immobilienkauf und energetische Sanierungsmaßnahmen zu fördern. Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang des Jahres kurzerhand aufgrund einer überwältigenden Anzahl eingehender Anträge und damit der Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel ausgesetzt wurde, ist es seit April bis Ende dieses Jahr wieder möglich Anträge auf Förderung für Neubauten zu stellen – allerdings nur für Bauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH40.
„Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.“
Quelle: KfW, 2022: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhaus/
Vom KfW-Effizienzhaus bis zum Plusenergiehaus
Realisierbar ist das beispielsweise durch eine Sanierung oder einen Neubau mit vorgehängter hinterlüfteten Fassade, bekleidet mit langlebigen und nachhaltigen Cedral Fassadenpaneelen oder -platten. Der durch die Fassadenkonstruktion entstehende Hinterlüftungsraum sorgt nicht nur dafür, Bau- und Nutzungsfeuchte sowie Luftzirkulation abzuführen, sondern leistet je nach Wandaufbau Dämmstandards vom KfW-Effizienzhaus bis zum Plusenergiehaus. Eine weitere Neuerung ist, nachdem nur wenige Stunden nach Start des neuen Förderprogramms das Budget bereits ausgeschöpft war, dass Förderungen nur bei Anträgen mit staatlichem Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ vergeben werden. Private Bauherren und Bauherrinnen müssen an dieser Stelle Nachhaltigkeits-Experten hinzuziehen, die sich um die Zertifizierung und Erfüllung der geforderten Standards kümmern. Für die Bewertung werden ökologische, soziokulturelle sowie ökonomische Qualitäten von Gebäuden hinzugezogen.
Womit zu rechnen ist
Mit den KfW-Programmen 261 und 262 wird energieeffizientes Sanieren und Bauen von Wohngebäuden gefördert. Unterstützung gibt es in Form von zinsgünstigen Krediten und hohen Tilgungszuschüssen. Für die Sanierung, den Bau oder Kauf von Gebäuden ist eine Förderung mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro möglich bei einem effektiven Jahreszins ab 0,64 %, bis zu 50% Tilgungszuschuss und bis zu fünf Jahre Tilgungsfreiheit. Für die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten gibt es Fördermittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 Euro. Die Höhe der Förderkredite hängt, einfach gesagt, von der angestrebten Energieeffizienz ab: Je mehr Energie ein Gebäude einspart, desto besser sind die Förderkonditionen. Anstelle eines zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss kann im Rahmen des KfW-Programm 461 auch ein Investitionszuschuss beantragt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Neubau oder Sanierung energieeffizienter Immobilien können Hausbauende, -kaufende und Immobilienbesitzende einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Zuschüsse im Bereich Heizungstausch und -optimierung, Einsatz von erneuerbaren Energien, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energieberatung übernimmt im Rahmen des BEG das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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